Antrag Düngemittelverordnung (DüMV) eingereicht

Der FVPK hat zum Ende August einen Antrag zur Zulassung von Pflanzenkohle an das zuständige Referat 711 im BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) gestellt. Dieser Antrag wurde vom Vorstand zusammen mit dem wissenschaftlichen Beirat und einigen Mitgliedern ausgearbeitet. Ziel des Antrags ist die Zulassung von Pflanzenkohle, die den EBC-Basic-Kriterien entsprechen (mind. 50% C Gehalt, H/C-Verhältnis kleiner 0,7, O/C Verhältnis kleiner 0,4, PAK-Gehalt kleiner 12 mg/kg).

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln: Antrag zur Zulassung von Pflanzenkohle

Am 09. und 10. Oktober tagt der “Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen” des BMEL. „Wird ein neues Produkt vom Wissenschaftlichen Beirat zur Aufnahme in die Düngemittelverordnung empfohlen, erfolgt in unbestimmten Zeitabständen eine von der Zustimmung des Bundesrates abhängige Änderung der Düngemittelverordnung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.“ So die Auskunft des BMEL in Bezug auf Inverkehrbringen neuer Düngemittel.

Ganz herzlichen Dank insbesondere an Susanne Veser, Nikolas Hagemann, Hans-Peter Schmidt, Claudia Kammann, Bruno Glaser, Felix Ertl, Ron Richter, Balz Baur und Axel Ulbricht  – für das Mitwirken beim Ausarbeiten dieses Antrags.

Er ist daher so wichtig, weil das Potential der Pflanzenkohle darin liegt, Stoffkreisläufe zu schließen und Synergien zu nutzen. Allein aus Preisgründen ist reine Holzkohle indiskutabel. Wenn wir aber organische Reststoffe nutzen, Kommunen und Landwirtschaft zusammenarbeiten und die Pflanzenkohle durch verschiedene Kaskaden genutzt wird, dann entstehen spannende Geschäftsmodelle. Im Antrag wurden auch alle Firmen aufgeführt, die sich als mögliche Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Pflanzenkohle bei Nikolas Hagemann gemeldet haben. Dies dient aber nur zur Untermauerung der Notwendigkeit dieser Änderung der DüMV. Wird dieser Antrag angenommen, steht die Zulassung natürlich allen offen.

Teilen auf

3 Gedanken zu „Antrag Düngemittelverordnung (DüMV) eingereicht

  1. Ich bin enttäuscht, dass unsere Bauern so wenig über Pflanzenkohle erfahren. Wenn Landwirtschaftsmeister Tagungen über Humusaufbau haben und nichts von der Pflanzenkohle hören ist das doch sehr traurig.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,
    meinen größten Respekt und Anerkennung für Ihr Engagement der Antragsstellung. Meiner Meinung nach wird es höchste Zeit, dass Pflanzenkohle auch düngerechtlich akzeptiert wird.

    Ich würde mich im Rahmen einer Abschlussarbeit vor allem für die im Antrag aufgeführten Firmen interessieren, die sich als mögliche Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Pflanzenkohle gemeldet haben. Wäre es deshalb möglich, dass Sie mir den Antrag an meine E-Mail Adresse zusenden?

    Besten Dank und viel Erfolg für die Zukunft des Projekts.
    Mit freundlichen Grüßen,
    LK

  3. Die Düngemittel-Verordnung DÜMV erlaubt Holz- = Pflanzenkohle PK aus unbehandeltem Holz mit einem Kohlenstoff-Gehalt von 80 % zum Einsatz für bestimmte Zwecke in der Landwirtschaft (und ein bestimmtes weiteres Kohle-Substrat). Sie erlaubt damit auch den guten Einsatz von PK aus Landschaftspflege-Schnittgut und Reisig, das jetzt oft noch kostenaufwendig und in großen Mengen entsorgt wird. Sie schließt zugleich andere “Biokohlen” minderer Qualität für den Boden aus (z.B. sog. “Hydro-Wasser-Kohlen”, z.T. mit Schad-Wirkungen im Boden). Für die Genehmigungspraxis bei Umsetzung bin ich sehr froh, dass die DÜMV diese Qualitäts-Grenze zieht. Man kann sich bei Bedenken gegen PK- und Schwarzerde-Einsatz darauf berufen, ebenso wie auf die strengen Qualitäts-Anforderungen des EBC. Ich bin für die qualitativ strenge Regelung der DÜMV dankbar.
    Dr. Armin Siepe, Büro SchwarzErde Karlsruhe, Mitglied FVPK

Kommentare sind geschlossen.